Häufige Fragen

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1. Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel? MEHR ERFAHREN

Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen elektrische Geräte, die sich leicht von einem an einen anderen Ort bringen lassen. Beispiele für ortsv. Betriebsmittel sind z.B.

  • Computer, Drucker, Monitor, Netzteile
  • Stehlampen, Staubsauger, Kaffemaschine, Wasserkocher
  • Stichsägen, Bohrmaschinen, Kabeltrommeln, Steckdosenleisten
  • etc.
2. Wie verläuft die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel? MEHR ERFAHREN

Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung in drei Schritten unterzogen.

  • Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
  • Durchführung der vorgeschriebenen Messungen
  • Funktionsprüfung

Dokumentation entsprechend DGUV V3
Wir liefern Ihnen eine sachgerechte Dokumentation, welche den Nachweis über die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 z.B. gegenüber der Berufsgenossenschaft/Versicherungen ermöglicht.

  • Jedes geprüfte Gerät wird mit einer eindeutigen Prüfnummer versehen, um es jederzeit identifizieren zu können.
  • Über die Prüfung jedes Geräts wird ein Prüfprotokoll erstellt. Im Prüfprotokoll (Prüfbericht) wird der Zustand des geprüften Geräts dokumentiert. Er enthält entsprechend Ihres Auftrages, u.a. Geräteart, Typ, Standort usw. die Prüfschritte und Ergebnisse in übersichtlicher Form (Grenzwert / Messwert)
  • Die Prüfprotokolle stellen wir als PDF Datei zur Verfügung, was eine einfache Archivierung ermöglicht.
3. Wann muss ich diese Prüfung durchführen lassen? MEHR ERFAHREN

Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme prüfen lassen. Außerdem sind Wiederholungsprüfungen festzulegen. Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor: 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – die Empfehlungen sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt. Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie als Unternehmer und Betreiber dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.

4. Wer darf diese Prüfung vornehmen? MEHR ERFAHREN

Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) die Prüfungen unter Aufsicht einer EFK durchführen.